Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Infiniti-Parking
Als Vertragsbestandteil gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Geltung und Vertragsabschlüsse
1.1 Geltung der Bedingungen
Für alle Angebote und Leistungen der Infiniti-Parking gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Infiniti-Parking nicht an, es sei denn, Infiniti-Parking hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Infiniti-Parking in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.2 Angebote und Vertragsabschluss
Die Angebote der Infiniti-Parking sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn Infiniti-Parking die Buchung des Kunden bestätigt. Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss ist die Akzeptanz dieser AGB durch den Kunden. Mitarbeiter oder Beauftragte von Infiniti-Parking ohne gesetzliche Vertretungsmacht sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Gebühren für Shuttle- oder Valet-Services zu zahlen.
2. Mietvertrag, Valet-Service
Infiniti-Parking bietet am Flughafen Frankfurt am Main Parkplätze zur Miete an (De-Saint-Exupéry-Straße 4, 60549 Frankfurt / Dornhofstraße 12a, 63263 Neu-Isenburg) inkl. kostenfreiem Shuttle-Service. Eine Haftung für die rechtzeitige Ankunft am Flughafen oder für Schäden am Gepäck im Shuttle-Service ist ausgeschlossen.
Mit der Annahme der Buchungsanfrage entsteht ein Mietvertrag. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Vertragsbestandteil. Infiniti-Parking übernimmt keine Obhut- oder Fürsorgepflicht.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz, es sei denn, es wurde eine Dauermiete vereinbart.
Infiniti-Parking hat ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug. Wird das Fahrzeug nach Mietende nicht entfernt, verlängert sich das Mietverhältnis nicht stillschweigend (§ 545 BGB ist ausgeschlossen). Für die weitere Nutzung kann ein Entgelt verlangt werden. Infiniti-Parking kann das Fahrzeug auf Kosten des Kunden entfernen lassen.
Die Herausgabe des Fahrzeugs kann bis zur Zahlung des offenen Betrags verweigert werden.
Valet-Service:
Das Fahrzeug wird durch einen Mitarbeiter am Terminal übernommen und geparkt. Voraussetzung: verkehrssicheres, haftpflichtversichertes Fahrzeug mit amtlichem Kennzeichen und gültiger Prüfplakette. Andernfalls kann die Annahme verweigert werden. Der Ersatzschlüssel sollte mitgenommen werden.
3. Verhalten auf dem Betriebsgelände
Es gilt die StVO.
Nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
Anweisungen des Personals sind Folge zu leisten.
Fahrzeuge nur auf markierten Flächen abstellen.
Eigenmächtige Reparaturen, Reinigungen, Entsorgungen, usw. sind verboten.
Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen, andernfalls erfolgt Reinigung auf Kosten des Kunden.
Aufenthalt nur zum Be- und Entladen sowie bei Nutzung des Shuttle-Services.
Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Infiniti-Parking kann Nachweise verlangen.
Rauchen ist nur in gekennzeichneten Bereichen gestattet.
4. Shuttle-Service
Der Shuttle-Service ist kostenlos bei Buchung eines Stellplatzes.
Pünktliches Erscheinen am Abfahrtsort ist erforderlich.
Beförderung von Gepäck im Rahmen der Fluggesellschaftsbedingungen ist inklusive.
Sonder- oder Übergepäck nur nach vorheriger Anmeldung.
Sammeltransporte mit Wartezeiten bis zu 30 Minuten sind möglich.
Änderungen der Flugzeiten müssen gemeldet und schriftlich bestätigt werden.
Abholung erfolgt nach telefonischer Benachrichtigung nach der Gepäckausgabe.
Beförderung kann bei alkoholisierten oder randalierenden Personen verweigert werden.
Kindersitze bei Voranmeldung verfügbar.
StVO gilt auf dem Gelände.
Schlüsselabgabe ist erforderlich.
5. Kfz-Dienstleistungen
Optional und kostenpflichtig.
Nur bei vorheriger Anmeldung mind. eine Woche vor Parkbeginn.
Durchführung während der Abstellzeit.
Fahrzeugschlüssel ist rechtzeitig zu übergeben.
6. Hotelanfragen
Vermittlung auf Wunsch, aber ohne Verpflichtung.
Kein Vertragsverhältnis zwischen Infiniti-Parking und dem Hotelgast.
Verträge bestehen ausschließlich zwischen Kunde und Hotel.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise sind Brutto-Endpreise.
Tagespreise gelten pro angebrochenem Kalendertag.
Zahlung zu Beginn der Einstellzeit fällig.
Zahlung in EURO, sofort und ohne Abzug.
Keine Aufrechnung mit Gegenforderungen, außer bei rechtskräftiger Feststellung.
8. Rücktritt
Rücktritt ist schriftlich, per Fax oder E-Mail möglich.
Bis 24 Stunden vor Mietbeginn: kostenlos.
Danach: voller Preis als Schadensersatz, insbesondere bei „Best Preis“-Tarifen.
Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
9. Haftung
Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt: keine Haftung.
Keine Haftung für:
Vandalismus, Unwetter, Reifen, Elektronik
Diebstahl, Naturgewalten, Kriegsereignisse
Gegenstände im Fahrzeug (auch bei Valet/Shuttle)
Schäden bei Valet-Service über Haftpflichtversicherung des Kunden abzuwickeln.
Keine Haftung bei Übergabe im Dunkeln oder bei schmutzigem Fahrzeug.
Kunde muss Fahrzeug bei Rückgabe inspizieren.
Keine Haftung bei späteren Reklamationen ohne Schadensdokumentation.
Infiniti-Parking kann Fahrzeuge im Fall von Überbuchung auf externe Plätze stellen.
Stornierung durch Infiniti-Parking auch nach Buchung und Bezahlung möglich.
10. Rücktritt durch Infiniti-Parking
Infiniti-Parking kann bei Überlastung oder aus organisatorischen Gründen auch nach erfolgter Buchung und Zahlung vom Vertrag zurücktreten.
11. Herausgabe des Fahrzeugs
Nur nach vollständiger Zahlung (Barzahlung).
Herausgabe an Dritte nur mit Vollmacht und Ausweisdokument.
12. Datenerhebung
Verwendung zu eigenen werblichen Zwecken zulässig.
Widerspruch jederzeit möglich.
Datenschutzerklärung auf der Website einsehbar.
13. Fehlerhafte Fahrzeugabgabe
Bei Abgabe bei einem anderen Anbieter trotz Buchungsbestätigung: keine Haftung durch Infiniti-Parking.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Restvertrag gültig. Die gesetzliche Regelung tritt an die Stelle der unwirksamen Klausel.
15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort: Geschäftssitz in Kriftel, sofern nichts anderes vereinbart.
Gerichtsstand: Wiesbaden.